Sprechen Sie mit Ihrem Nachmieter über den Verkauf von fest eingebauten Gegenständen wie z.B. Einbauschränken. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber bei eventuellen Mietüberschneidungen einen Anteil übernimmt.
Sprechen Sie mit Ihrem Nachmieter über den Verkauf von fest eingebauten Gegenständen wie z.B. Einbauschränken. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber bei eventuellen Mietüberschneidungen einen Anteil übernimmt.