Informieren Sie Ihren confern-Umzugsberater bitte ausführlich über die Anfahrtsmöglichkeiten zu Ihrer neuen Wohnung. Im uneingeschränkten Halteverbot dürfen unsere Wagen nur mit besonderer Genehmigung laden und entladen. Teilen Sie uns bitte auch mit, wenn vor Ihrer Haustür ein Halteverbot besteht. Wir besorgen dann eine Haltegenehmigung und richten eine Haltezone ein.