Informieren Sie Ihren confern-Berater bitte ausführlich über die Anfahrtsmöglichkeiten zu Ihrer neuen Wohnung. Im uneingeschränkten Halteverbot dürfen unsere Wagen nur mit
besonderer Genehmigung laden und entladen. Wir besorgen gerne die Genehmigung für Sie und richten eine Haltezone ein.