Wenn Sie bei Einzug eine Kaution bezahlt haben, sollten Sie mit dem Vermieter die Rückzahlung regeln. Der Vermieter muss die geleistete Kaution sofort mit Zins und Zinseszins zurückzahlen, sofern er keine Ansprüche geltend macht.
Wenn Sie bei Einzug eine Kaution bezahlt haben, sollten Sie mit dem Vermieter die Rückzahlung regeln. Der Vermieter muss die geleistete Kaution sofort mit Zins und Zinseszins zurückzahlen, sofern er keine Ansprüche geltend macht.