Unsere Packer erbringen persönlichen Service. Wenn Sie zufrieden waren, ist es allgemein üblich, ihnen ein Trinkgeld zu geben. Wir nennen es Leistungsprämie. Sprechen Sie mit Ihrem Umzugsberater über die angemessene Höhe. Ihr Kolonnenführer gibt Ihnen, wenn Sie ihm die Prämie bar geben, gerne eine Quittung. Wenn Ihnen die Umzugskosten erstattet werden, oder wenn Sie sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen:

Trinkgelder gehören mit zu den Umzugskosten und sind abzugsfähige Sonderausgaben.